Abgasnormen

Abgasnormen – Grenzwerte zur Ermittlung von Schadstoffklassen

Die Abgasnorm, oder auch Euronorm, ordnet Fahrzeuge ihren Schadstoffklassen zu. Die Abgasnorm legt die Grenzwerte fest für Kohlenstoffmonoxid, Stickstoffoxide, Kohlenwasserstoffe und Partikel. Den Schadstoffklassen werden Emissionsschlüssel zugewiesen, welche zur Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer und der Einteilung von Schadstoffgruppen für Umweltzonen. Die Grenzwerte unterscheiden sich zum einen durch den Fahrzeugtyp wie LKW oder PKW und nach ihrem Motortyp ob Diesel oder Benzin. Die Hersteller von Fahrzeugen müssen mit einer Feldbeobachtung Grenzwerte ermitteln, übersteigen die Werte den Bestimmungen, werden die Fahrzeuge zurückgerufen. In ganz Europa gilt seit dem 01.09.2009 für jedes neue Auto die Euro-5-Norm welche bindend wurde zum 01.01.2011. Bei Lastkraftwagen gilt ab dem 01.01.2013 die Euro-6-Norm.

Seit 1970 gibt es in Europa einheitliche Abgasvorschriften zu den Grenzwerten von Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffen. Im Jahre 1988 wurden auch Grenzwerte für Ruß in Dieselmotoren eingeführt. Danach werden Emissionsgrenzwerte der Gramm pro Kilometer und Gramm pro Kilowattstunde geprüft. Bei Lastwagen wird die Emission des Motors gemessen, nicht wie beim PKW die Werte des ganzen Fahrzeugs bei Schadstoffausstoß pro Kilometer. Deshalb werden bei LKW in Gramm pro Kilowattstunde gemessen. Nach der Euro-5-Norm werden die NOx-Werte von 3,5 auf 2,0 g/kWh herabgesetzt.
Auch haben die Emissionswerte eines LKW eine große Bedeutung auf die Kraftfahrzeugsteuer. Diese wurde stets über die Abgasnorm und den Hubraum bestimmt. Doch mittlerweile übt der CO2- Ausstoß einen beträchtlichen Einfluss auf die Höhe der Steuer. In vielen deutschen Großstädten wurden bereits Umweltzonen eingerichtet in welchen nur bestimmte Schadstoffklassen zugelassen sind um die Belastungswerte von Kohlenstoffmonoxid in Ballungsräumen zu senken.
Für PKW werden verschiedene Plaketten anhand der Abgasuntersuchung herausgegeben. Fahrzeuge mit Benzinmotoren bekommen eine grüne Plakette bei erfüllter Abgasnorm. Dieselbetriebene Fahrzeuge bekommen in Abhängigkeit der Emissionsuntersuchung nach Euro-4 eine grüne Plakette, nach Euro-3 eine gelbe, Euro-2 eine rote und bei Euro-1 und schlechter gar keine Plakette. Falls man nicht die geforderten Abgaswerte erreicht, kann man einen Dieselrußpartikelfilter einsetzen lassen um eine niedrigere Schadstoffklasse zu erreichen.

Allerdings gibt es einige Kritik zu den Abgasnormen, da man während einer Untersuchung nicht wie in der Praxis das Fahrzeug betätigt- Bei der Messung wird zum Beispiel nur bei einer maximalen Geschwindigkeit von 120 km/h gemessen und der Motor ist nie ganz ausgelastet.
In den USA gibt es sehr unterschiedliche Vorgaben zum Schadstoffausstoß von Fahrzeugen. Der Staat Kalifornien hat mit der CARB (California Air Resources Board) eigene Abgasbestimmungen. Die Bundesamerikanischen Standards unterscheiden sich sehr von den Grenzwerten der CARB aber viele Staaten befinden sich in der Überlegung sich den Standards von der kalifornischen CARB anzupassen.